Ingenieurbüro Peter Schubert GmbH
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Gefährdungsbeurteilung

von Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutz:

Die im § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) geforderte Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen soll zu einer Verbesserung des Arbeitsschutzes durch die systematische Ermittlung von Gesundheitsgefahren für die Beschäftigten, Verbesserung der technischen Sicherheit, Beseitigung krankmachender Faktoren usw. führen.

von orientierenden Messungen

(z.B. Lärm, Beleuchtung, Klima)

der Wartung der Brandschutztechnik nach DIN

Jede Brandschutztechnik ist in regelmäßigen Intervallen nach den jeweiligen Landesbauordnungen bzw. den gesetzlichen
DIN - Vorschriften durch Errichter, Sachkundige oder Sachverständige einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen.

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